EU Umzug
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Wer innerhalb der EU umziehen möchte, sollte im Vorfeld mit den gesetzlichen Standpunkten vertraut sein. So muss unter anderem das Zoll-Gesetz berücksichtigt werden, welches regelt, welches Hab und Gut in andere Länder mitgenommen werden darf. Ferner richtet es sich an den Wohnsitz als auch an den beruflichen Standort. Es ist daher nicht verboten, in einem benachbarten Land wie Österreich oder der Schweiz zu arbeiten, den Wohnsitz allerdings in Deutschland bei zu behalten.
Ein Nachweis über ein neues Arbeitsverhältnis ist nicht von Nöten, wie beispielsweise in der Schweiz. Dort darf man nur 3 Monate mit Aufenthaltsgenehmigung verbleiben, um sich in diesem Zeitraum eine Arbeitsstelle zu suchen. Findet sich keine in jedem Zeitraum, wird man wieder ausgewiesen. Das ist in anderen EU Ländern nicht der Fall.
Jeder ist berechtigt, seinen Wohnsitz individuell festzulegen. Das gilt auch für einen Umzug in ein anderes Land in der EU.
Im Gegensatz zu einem anderen Kontinent, gestaltet sich dieser Umzug meistens einfacher als gedacht. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn man als EU-Bürger in ein anderes Land in der EU reist oder umzieht. Auch eine Arbeitserlaubnis ist bei einer neuen Arbeitsstelle im Ausland nicht von Nöten. In einigen Ländern ist es jedoch Pflicht, sich alle drei Monate beim zuständigen Rathaus oder der Polizei zu melden.
Nach spätestens 5 Jahren ununterbrochen im Ausland, erhält man als Deutscher auf automatischem Wege ein Daueraufenthaltsrecht. Sogar an Wahlen in anderen EU-Ländern, dürfen Ausländer jeder Herkunft teilnehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein fester, gemeldeter Wohnsitz im neuen Land. In allen EU Ländern gelten verschiedene Bestimmungen, was Sozialleistungen angeht. Krankenkassen-, Renten- und sonstige Versicherungen haben hier verschiedene Regelungen. Auch das Arbeitslosengesetz ist von EU Land zu EU Land verschieden geregelt. Aus diesem Grund muss sich vor Umzug ausreichend informiert werden, damit es keine falschen Erwartungen und böse Überraschungen gibt.
Was den eigentlichen Umzug betrifft, ist es nicht viel anders, in ein fremdes Land einzureisen, als in die nächste Stadt. Der Umzug über die Grenzen erfolgt ebenfalls durch ein qualifiziertes Transportunternehmen oder aber privat über die Grenze. Durch die Zollfreiheit in den EU Ländern ist man befugt, sämtliches Hab und Gut mit auf die Reise in ein anderes Land zu nehmen.
Natürlich sollte auch hier im Vorfeld einiges geregelt werden, bevor der eigentliche Umzug von statten geht. Ein unterzeichneter Mietvertrag, die Aneignung der Landessprache und ein sicheres Arbeitsverhältnis schaffen im Vorfeld bereits enorme Sicherheit, bevor in ein anderes Land immigriert werden kann.
In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in einem anderen EU Land, dürfen die Einreisenden ohne entsprechende Formalitäten und Nachweise noch keinerlei Ansprüche wie etwa Arbeitslosengeld oder ähnliches stellen. Es ist empfehlenswert, das persönliche Girokonto noch nicht aufzugeben, bevor im neuen Land Fuß gefasst werden kann. Über SEPA (Single Euro Payments Area), kann auch in anderen Ländern problemlos bezahlt und Überweisungen getätigt werden. Auch bei der Krankenversicherung muss aufgepasst werden. So dürfen Austausch-Studenten, welche sich nur für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten, bei der deutschen Krankenversicherung verbleiben, während umziehende Parteien vor Ort wechseln müssen.